Zum Zahnarzt in der Coronakrise - Ja oder Nein?

TextFenke Gabriel-Schwan

Viele Patienten stellen sich zurzeit die Frage, ob sie zum Zahnarzt in der Coronakrise gehen sollten. Auf der anderen Seite haben auch Zahnärzte mit der momentanen Situation zu kämpfen.jhjhj

Mittlerweile weiß es jedes Kind: Anderthalb bis zwei Meter Abstand sollen aufgrund von Corona eingehalten werden. So schützen Sie sich und andere vor einer Infektion. Doch das geht beim Zahnarzt nicht. Wohl kaum ein Arzt kommt dem besonders ansteckenden Rachenraum so nahe wie die Dental-Experten. Viele Patienten sagen daher von sich aus Termine beim Zahnarzt ab. Und auch viele Zahnärzte verschieben Behandlungen, die nicht unbedingt notwendig sind. Das kann die Zahnreinigung sein oder der Vorsorgetermin für die Kinder.

Dr. Wolfgang Eßer | Bild: KZBV / axentis

Vor dem Zahnarzt-Besuch kurz anrufen


Dieses Vorgehen empfiehlt auch die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung. So sollen Patienten, Zahnärzte und auch das Praxis-Personal bestens geschützt werden. Dr. Wolfgang Eßer ist der Vorstandsvorsitzende dieser Bundesvereinigung und gibt folgenden Tipp: „Am besten ist es, wenn sich jede Patientin und jeder Patient vor einer Behandlung noch einmal mit seiner Zahnarztpraxis in Verbindung setzt und individuell abklärt, ob der geplante Termin tatsächlich wahrgenommen werden soll.“ Das ist auch deswegen sinnvoll, weil viele Zahnärzte aufgrund des verringerten Patientenaufkommens ihre Sprechzeiten reduziert haben. Nachteile für ihr Bonusheft sollen Patienten erst einmal nicht befürchten müssen. Hier klären die Experten noch, wie damit umgegangen wird, wenn ein Vorsorgetermin wegen der Coronakrise ausgefallen ist.

Die Zahnärzte haben zugesagt, die zahnmedizinische Versorgung in Deutschland auch während der Coronakrise sicherzustellen. Wenn Sie also Zahnprobleme und Schmerzen haben oder sich in einer längeren zahnmedizinischen Behandlung befinden, können Sie sich nach wie vor an Ihren Zahnarzt wenden.

Dabei sollten Sie so vorgehen:

1. Rufen Sie zunächst in Ihrer Zahnarztpraxis an. Schildern Sie telefonisch Ihre Symptome oder erkundigen Sie sich nach den geplanten Behandlungsterminen.
2. Ihr Zahnarzt kann dann gemeinsam mit Ihnen entscheiden, ob eine geplante Behandlung derzeit wirklich erforderlich ist oder besser aufgeschoben wird.
3. Wenn die zahnärztliche Behandlung erforderlich ist, raten Experten dazu, diese unter besonders sorgfältigen Hygiene- und Schutzmaßnahmen für die Patienten und das Behandlungsteam durchzuführen.

Geänderte Arbeitsabläufe in der Coronazeit für höheren Schutz

Sie können sich sicher sein, dass Ihr Zahnarzt alles dafür tut, um Sie, sich und seine Mitarbeiter in seiner Praxis bestmöglich vor einer Corona-Erkrankung zu schützen. Dazu wird er meist einen Mund-Nase-Schutz und Handschuhe verwenden. Auch werden viele Praxen jetzt deutlich intensiver gereinigt, vor allem sensible Bereiche wie Türgriffe oder Knöpfe. Zahlreiche Ärzte haben auch Kinderspielzeug und Zeitschriften aus ihren Wartezimmern entfernt. Zudem ist es möglich, dass auf gewisse Behandlungsmethoden verzichtet wird. Denn Corona-Viren übertragen sich hauptsächlich per Tröpfcheninfektion. Bei vielen Arbeitsschritten in der Zahnarztpraxis entstehen sogenannte Aerosole. Das sind kleine Wölkchen, die sich bilden, wenn ein Zahn mit Geräten behandelt wird – zum Beispiel beim Bohren oder Schleifen. Dabei gelangen neben Staub auch Viren und Bakterien in die Luft. Werden sie eingeatmet, können sie Krankheiten übertragen. Wie stark das der Fall ist, hängt von den jeweiligen Geräten ab. Experten raten beispielsweise derzeit von der Verwendung von Pulverstrahlgeräten ab. Zudem empfehlen sie, dass der Patient antiseptische Mundspülungen angeboten bekommen soll. Zum Beispiel können Chlorhexidin oder Octenidin dazu beitragen, das Infektionsrisiko zu minimieren.

Ausgewählte Kliniken für mit COVID-19 infizierte Patienten

Sorgen, sich in der Praxis mit dem Coronavirus anstecken zu können, sollen sich Patienten und Ärzte nicht machen müssen. Dr. Wolfgang Eßer: „Aus diesem Grund soll die Schmerz- und Notfallbehandlung infizierter, unter häuslicher Quarantäne stehender Patienten sowie von Corona-Verdachts-Fällen ausschließlich in bundesweit etwa 30 Behandlungszentren an Universitätszahnkliniken, Kliniken mit einer Abteilung für Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie und Kliniken mit einem Fachbereich Zahnmedizin sowie in etwa 170 speziellen Schwerpunktpraxen erfolgen, die zuvor von den KZVen festgelegt wurden.“

Die Coronakrise ist für Zahnärzte eine Herausforderung

Ob besondere Hygiene, weniger Patienten oder fehlende Schutzkleidung: Für viele Zahnärzte ist es jetzt eine Herausforderung, die Praxis am Laufen zu halten. Es erfordert einiges an Engagement, Kreativität und auch Unterstützung, damit der Betrieb fortgesetzt werden kann. So stellen einige Zahnärztekammern ihren Mitgliedern die oft ausverkauften Schutzmasken und Desinfektionsmittel zur Verfügung. Für die Behandlung von Privatpatienten erhalten Zahnärzte eine Corona-Hygiene-Pauschale von 14,23 Euro, um ihre Mehrkosten bei der Schutzausrüstung und Desinfektion aufzufangen. Zudem können auch Zahnärzte für ihre Mitarbeiter Kurzarbeitergeld erhalten.

Trotzdem kann es für viele Praxen finanziell eng werden. Denn Krankenhäuser, Vertragsärzte, Psychotherapeuten Rehabilitations- und Pflegeeinrichtungen erhalten im Rahmen des „COVID19-Krankenhausentlastungsgesetz“ Ausgleichszahlungen, wenn es durch Fallzahlrückgang zu Umsatzminderungen kommt. Eine Entschädigung der Verluste von Zahnärzten ist aber bislang noch nicht vorgesehen. Dabei sind diese Umsatzeinbußen bisweilen dramatisch. Bis zu 80 Prozent weniger Einnahmen würden einige Mitglieder vermelden, berichtet die Bundeszahnärztekammer. Wie die Situation derzeit in seiner Zahnarztpraxis ist,
erläutert Erhard Gneist, Zahnarzt und Vorsitzender des Berufsverbands Initiative Unabhängiger Zahnärzte Berlin e.V. im Interview mit RTL
Auch Zahnarzt Dr. Christopher Höglmüller gibt im Interview mit münchen.tv eine Einschätzung der Situation.